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   VGH Bayern, 14.01.1998 - 14 B 96.357   

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VGH Bayern, 14.01.1998 - 14 B 96.357 (https://dejure.org/1998,43573)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.1998 - 14 B 96.357 (https://dejure.org/1998,43573)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - 14 B 96.357 (https://dejure.org/1998,43573)
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    Mit dem in der BayBO nicht enthaltenen Begriff der Tekturgenehmigung wird in der Baupraxis üblicherweise eine Genehmigung für geringfügige oder kleinere, das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berührende Änderungen eines bereits genehmigten Vorhabens bezeichnet, die sich während des Genehmigungsverfahrens oder nach Erteilung der Genehmigung ergeben haben bzw. ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 22.3.1984 - 2 B 82 A.301 - BayVBl 1984, 596/597; B.v. 18.3.1997 - 14 B 96.1625 - BeckRS 1997, 23800; B.v. 14.1.1998 - 14 B 96.357 - juris Rn. 22; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 64 Rn. 18, Art. 68 Rn. 21).

    Es kommt dabei entscheidend darauf an, ob durch die Änderung Belange, die bei der ursprünglichen Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen waren, neuerlich oder andere Belange erstmals so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt (zum Ganzen: B.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - BayVBl. 1992, 88 = juris Rn. 14 ff.; B.v. 14.1.1998 a.a.O.; B.v. 2.8.2007 -1 CS 07.801 - BayVBl 2007, 758 ff. = juris Rn. 33; B.v. 26.3.2008 - 15 ZB 07.3194 - juris Rn. 9; U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2672 - NVwZ-RR 2015, 247 = juris Rn. 27; B.v. 29.8.2016 - 15 ZB 15.2442 - juris Rn. 10; B.v. 9.8.2016 - 9 ZB 14.2684 - juris Rn. 6; B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 16; B.v. 4.4.2019 - 1 ZB 17.1173 - juris Rn. 4 f.; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 20; B.v. 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 - juris Rn. 7; vgl. auch OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.11.2012 - 2 B 3.11 - juris Rn. 57; OVG NW, B.v. 13.12.2012 - 2 B 1250/12 - NVwZ-RR 2013, 500 = juris Rn. 15; NdsOVG, B.v. 16.6.2014 - 1 ME 70/14 - NVwZ-RR 2014, 802 = juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 15 ZB 18.1275

    Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen

    Mit dem in der BayBO nicht enthaltenen Begriff der Tektur- oder Nachtragsgenehmigung bezeichnet die Baupraxis üblicherweise eine Genehmigung für geringfügige oder kleinere, das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berührende Änderungen eines bereits genehmigten Vorhabens, die sich während des Genehmigungsverfahrens oder nach Erteilung der Genehmigung ergeben haben bzw. ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 22.3.1984 - 2 B 82 A.301 - BayVBl. 1984, 596/597; B.v. 18.3.1997 - 14 B 96.1625 - unveröffentlicht; B.v. 14.1.1998 - 14 B 96.357 - juris Rn. 22; Schwarzer/König, Bayerische Bauordnung, 4. Aufl. 2012, Art. 64 Rn. 18, Art. 68 Rn. 21).

    Als für die Identität eines Bauvorhabens wesentliche Merkmale werden in der Rechtsprechung u.a. Bauvolumen, Höhe und Erscheinungsbild herausgestellt (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.1998 - 14 B 96.357 - juris Rn. 22: Garage mit Satteldach statt mit Flachdach; BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 9 ZB 14.2684 - juris Rn. 6 sowie BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - BayVBl. 2019, 391 = juris Rn. 21: planabweichend errichteter Garagenanbau).

  • VG München, 10.06.2021 - M 11 K 18.3186

    Abgrenzung zwischen Tektur- und Änderungsgenehmigung

    Mit dem in der BayBO nicht enthaltenen Begriff der Tektur- oder Nachtragsgenehmigung bezeichnet die Baupraxis üblicherweise eine Genehmigung für geringfügige oder kleinere, das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berührende Änderungen eines bereits genehmigten Vorhabens, die sich während des Genehmigungsverfahrens oder nach Erteilung der Genehmigung ergeben haben bzw. ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 22.3.1984 - 2 B 82 A.301 - BayVBl. 1984, 596/597; B.v. 14.1.1998 - 14 B 96.357 - juris Rn. 22; B.v. 23.10.2019 - 15 ZB 18.2575 - juris Rn. 12; Busse/Kraus/Decker, BayBO, 142. EL Mai 2021, Art. 68, Rn. 71).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist bereits die Ausführung eines Garagengebäudes mit Satteldach anstelle des genehmigten Flachdachs als "aliud" zu werten (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.1998 - 14 B 96.357 - juris).

  • VG München, 10.06.2021 - M 11 K 18.3384

    Nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung für abweichende Ausführung eines

    Mit dem in der BayBO nicht enthaltenen Begriff der Tektur- oder Nachtragsgenehmigung bezeichnet die Baupraxis üblicherweise eine Genehmigung für geringfügige oder kleinere, das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berührende Änderungen eines bereits genehmigten Vorhabens, die sich während des Genehmigungsverfahrens oder nach Erteilung der Genehmigung ergeben haben bzw. ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 22.3.1984 - 2 B 82 A.301 - BayVBl. 1984, 596/597; B.v. 14.1.1998 - 14 B 96.357 - juris Rn. 22; B.v. 23.10.2019 - 15 ZB 18.2575 - juris Rn. 12; Busse/Kraus/Decker, BayBO, 142. EL Mai 2021, Art. 68, Rn. 71).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist bereits die Ausführung eines Garagengebäudes mit Satteldach anstelle des genehmigten Flachdachs als "aliud" zu werten (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.1998 - 14 B 96.357 - juris).

  • VG München, 19.05.2020 - M 1 K 16.5906

    Nachbarklage gegen Wohn- und Geschäftshaus - Verletzung der Abstandsflächen

    Mithin hat die Beigeladene einen völlig neuen Bauantrag vorgelegt, so dass das gesamte Vorhaben erneut auf seine Genehmigungsfähigkeit hin zu prüfen ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.1998 - 14 B 96.357 - juris Rn. 22; Lechner in Simon/Busse, BayBO, 135. EL Dezember 2019, Art. 68 Rn. 113; König in König/Schwarzer, BayBO, 4. Auflage 2012, Art. 64 Rn. 18).
  • VG München, 19.05.2022 - M 11 K 21.5562

    Baugenehmigung, faktische Neuerrichtung eines Gebäudes, Verfestigung einer

    Mit dem in der BayBO nicht enthaltenen Begriff der Tektur- oder Änderungsgenehmigung bezeichnet die Baupraxis üblicherweise eine Genehmigung für geringfügige oder kleinere, das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berührende Änderungen eines bereits genehmigten Vorhabens, die sich während des Genehmigungsverfahrens oder nach Erteilung der Genehmigung ergeben haben bzw. ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 22.3.1984 - 2 B 82 A.301 - BayVBl. 1984, 596/597; B.v. 14.1.1998 - 14 B 96.357 - juris Rn. 22; B.v. 23.10.2019 - 15 ZB 18.2575 - juris Rn. 12; Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand Jan. 2022, Art. 68, Rn. 71).
  • VG Ansbach, 14.10.2014 - AN 9 K 13.01920

    Baurecht; Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Genehmigung für grenzständigen

    Die Kläger haben also keinen Tekturantrag, sondern einen vollständig neuen Bauantrag vorgelegt, so dass das gesamte Vorhaben erneut auf seine Genehmigungsfähigkeit hin zu prüfen ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.1998 - 14 B 96.357 - juris).
  • VG München, 07.03.2022 - M 11 SN 22.658

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung unter Abweichung von Abstandsflächen

    Unerheblich ist insoweit, dass der Beigeladene seinen Bauantrag unter der Geltung einer für ihn abstandsflächenrechtlich günstigeren Rechtslage gestellt hat, da die BayBO-Novelle 2021 zu den hier einschlägigen Bestimmungen keine Übergangsvorschriften enthält und damit auf laufende Genehmigungsverfahren Anwendung findet (vgl. zur Novelle 1994 bereits: BayVGH, B.v. 14.1.1998 - 14.1.1998 - 14 B 96.357 - juris Rn. 21).
  • VG München, 16.09.2021 - M 11 K 17.5367

    Zur Abgrenzung von Instandsetzungsarbeiten zu einer Neuerrichtung bei einem in

    Die Errichtung einer Garage mit einem Satteldach anstelle einer genehmigten Flachdachgarage wurde seitens des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bereits als "aliud" gewertet (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.1998 - 14 B 96.357 - juris).
  • VG Ansbach, 11.05.2020 - AN 3 K 20.00109

    Keine Gewährung der Eigenheimzulage bei Erteilung der Baugenehmigung vor Stichtag

    Bei der Tektur handelt es sich lediglich um eine nachträgliche Änderung der Baugenehmigung für geringfügige oder kleinere, das Gesamtvorhaben insbesondere in seinen Grundzügen nur unwesentlich berührende Änderungen eines Vorhabens, die im zeitlichen Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren durchgeführt werden (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.1998 - 14 B 96.357 - BeckRS 1998, 24940; Simon/Busse, BayBO, 135. EL Dezember 2019, Art. 68 Rn. 111; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 68 Rn. 21).
  • VG München, 02.10.2012 - M 1 K 12.1664

    Sanierung eines Stadthauses; Tekturgenehmigung wegen planabweichend ausgeführter

  • VG Ansbach, 25.04.2012 - AN 9 K 11.01915

    Baurecht Zur Abgrenzung von Tekturgenehmigung und neuem Bauantrag;

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